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Montag, 20. Mai 2013| Polizeipresse
 
ID 588333 | Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Zukunft des Verfassungsschutzes

BDK

Berlin (ots) - Kriminalpolizeilicher Staatsschutz der bessere Verfassungsschutz?

Nach dem Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Bearbeitung der Tatserie der Zwickauer Terrorzelle und den eingestandenen skandalösen Vorfällen beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine sachlich, fachlich qualifizierte und politische Diskussion über die Zukunft des Verfassungsschutzes in Deutschland fällig.

Eines der größten Probleme ist der mangelhafte Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, speziell zwischen Verfassungsschutz und Polizei, aber auch zwischen den einzelnen Verfassungsschutzdienststellen untereinander.

Gemeinsame Abwehrzentren und auch die neue Rechtsextremismus-Datei (RED), die am 1. September 2012 starten soll, verbessern grundsätzlich den informellen Datenaustausch.

"Wenn einige Beteiligte aber mehr konsumieren als informieren, wie es leider immer noch vom Verfassungsschutz praktiziert wird, kann man nicht von einem optimalen Informationsfluss sprechen", so die Erfahrung des BDK-Chefs André Schulz.

Das weiß auch Bundesinnenminister Friedrich, der die "Schnittstellen" als eines der Hauptprobleme bezeichnet hat. Eine Möglichkeit, diese Schnittstellen zu reduzieren, wäre, die 16 Landesämter für den Verfassungsschutz in das Bundesamt als dezentrale Stellen einzugliedern.

"Eine wirklich strukturelle, grundsätzliche Reform wäre, die Aufgaben des Inlandsverfassungsschutzes auf die Landeskriminalämter und das BKA zu übertragen", ist der Diskussionsvorschlag des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz, "denn dort gibt es bereits leistungsfähige Staatsschutzabteilungen, die über Erfahrungen im Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern verfügen und für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität tägliches Analyse- und Ermittlungsgeschäft ist".

"Eine Herausforderung wird es sein, in diesem Aufgabenfeld des polizeilichen Staatschutzes dann das Legalitätsprinzip, das den Strafverfolgungszwang der Polizei und Staatsanwaltschaft beschreibt und die Verfahrensführung des Verfassungsschutzes nach dem Opportunitätsprinzip neu zu beschreiben", weiß der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz um die rechtliche Problematik zur Erkenntnisgewinnung in diesem Bereich.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Pressesprecher Bernd Carstensen Telefon: 0700 235 10 000 E-Mail: presse@bdk.de www.bdk.de/

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