Auf was wartet die selbsternannte Ministerin für Strafverfolgungsverhinderung?
Jun
2012
BDK
Berlin (ots) - 315.036,54 EUR kann die Zahl des Jahres werden
315.036,54 EUR muss die Bundesrepublik Deutschland täglich an Zwangsgeld zahlen, wenn der Europäische Gerichtshof der Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie folgt.
Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist es langsam leid, die kriminalistische Argumentation für eine zeitlich befristete Speicherung stattgefundener elektronischer Kommunikation gebetsmühlenhaft immer und immer zu wiedererholen und zu erläutern. Aus kriminalistischer, aus jeder anderen fachlichen, rechtlichen oder technischen Sicht und auch aus jeder unterschiedlichen politischen Argumentationsposition heraus, ist zur Vorratsdatenspeicherung alles gesagt worden, nur gemacht ist nichts!
"Wer dann nach solch langer Debatte am Ende, wie die Bundesjustizministerin, behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, verschließt sich den Fakten und ist von großer Unkenntnis oder gewolltem Unwissen beseelt. Besonders das von Frau Leutheusser-Schnarrenberger so geliebte "Quick-Freeze" ist für die Praxis ungeeignet. Das ist mit einem Satz erklärt: Wo nichts gespeichert wurde, kann auch nichts eingefroren werden", ist die eindeutige Feststellung des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz.
"Zur Erfüllung des grundgesetzlichen Strafverfolgungsauftrages in der Bundesrepublik Deutschland ist eine sofortige Entscheidung der Bundesregierung erforderlich", erwartet der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz spätestens jetzt unter dem Druck der drohenden Zwangsgeldzahlung in Millionenhöhe an die EU umgehend eine Kanzlerin-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung.
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