Montag, 06. Februar 2012 | Internetzeitung
 

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit (ddp) - Foto: b
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Grüne und DJV sehen weiteren Handlungsbedarf

Berlin (ddp). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit beschlossen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht darin ein «klares Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen Presse». Kritik kam aus den Reihen der Grünen und vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), die den Gesetzentwurf als unzureichend bezeichneten.

«Eine freie Presse ist Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft. Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe als 'Vierte Gewalt' zur Kontrolle des staatlichen Handelns ungehindert ausüben können», sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin.

Zuvor hatte das Kabinett beschlossen, Journalisten und deren Informanten künftig besser zu schützen. Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit sieht eine Ergänzung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches vor. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht.

Künftig soll ein neuer Absatz die Anwendung der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausschließen. Darüber hinaus soll der Schutz von Journalisten vor Beschlagnahme verbessert werden. Künftig soll nicht bereits ein einfacher, sondern erst ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten ausreichen, um eine Beschlagnahme anzuordnen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und die medienpolitische Sprecherin der Partei, Tabea Rößner, bezeichneten den Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Pressemitteilung als «strafrechtliche Minimallösung für ein grundrechtliches Problem». Der Ausnahmetatbestand im Strafgesetzbuch suggeriere, dass sich recherchierende Journalisten grundsätzlich strafbar machten würden, was nicht der Fall sei.

Beck und Rößner forderten die Streichung des Artikels statt der Zusatzregelung: «Nach dem jetzigen Regierungsentwurf bleibt nämlich die Anstiftung eines Journalisten zum Geheimnisverrat weiterhin strafbar. Für Recherche im Journalismus, insbesondere für die investigative, ist es aber notwendig, dass Journalisten auch Informationen erfragen.» Es könne nun statt einer Strafverfolgung wegen der Beihilfe zum Geheimnisverrat eine wegen der Anstiftung zum Geheimnisverrat drohen.

Der DJV begrüßte den Gesetzentwurf weitgehend. Dieser gebe «der Pressefreiheit in Deutschland Auftrieb und hilft dem Informantenschutz», sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Er kritisierte jedoch ebenfalls, dass die sogenannte Anstiftung zum Geheimnisverrat nach wie vor ein Straftatbestand sei. «Hier besteht für den Gesetzgeber noch Handlungsbedarf.»

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf das sogenannte Cicero-Urteil. Das Magazin «Cicero» hatte 2005 in einem Artikel aus einem geheimen BND-Bericht zitiert, woraufhin die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den Informanten, den Autor sowie den damaligen Chefredakteur Wolfram Weimer ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses einleitete. Es folgten Durchsuchungen der Redaktionsräume und der Privaträume des Autors.

Nachdem das Landgericht Potsdam mehrere Beschwerden Weimers abgelehnt hatte, legte der dieser Verfassungsbeschwerde ein. Das Verfassungsgericht stellte im Februar 2007 einen schwerwiegenden und verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit fest.

(ddp)

Tags: Vermischtes Meldung Medien Zusammenfassung Pressefreiheit ZF1 Berlin

 
 
 

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